
Ihr Bauprojekt. Unsere Sicherheit. Ihr Erfolg.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Koordinator nach Baustellenverordnung (Si-Ge-Ko)
Als Bauherr ist die Bestellung eines SiGeKo bei mehreren tätigen Unternehmen nach §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) gesetzliche Pflicht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um diese Verantwortung zu erfüllen.
Unsere Leistungen gehen weit über die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinaus. Ihr Hauptmehrwert als Bauherr liegt in der Entlastung, der Minimierung von Haftungsrisiken und der Förderung eines reibungslosen Bauablaufs.
Wir gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
Unsere Leistungen im Überblick
Planungsphase
- Beratung des Bauherrn zu Sicherheits- und Gesundheitsfragen
- Erstellung der Vorankündigung (falls erforderlich)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Ausführungsphase
- Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen aller beteiligten Unternehmen
- Anpassung und Fortschreibung des SiGe-Plans bei Bauablaufänderungen
- Bekanntmachen und Erläutern des SiGe-Plans
- Durchführung von Baustellenbegehungen zur Überwachung der Einhaltung der Schutzmaßnahmen
- Organisation der Zusammenarbeit aller Arbeitgeber, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden
- Dokumentation der Koordinierungstätigkeiten
Ihre Vorteile mit uns als SiGeKo:
Minimierung von Risiken und Unfällen:
- Durch professionelle Planung und Koordination vermeiden wir Gefahrenquellen frühzeitig.
- Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken durch lückenlose Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Rechtssicherheit garantiert: Wir stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften einschl. der BaustellV sicher und entlasten Bauherrn / Unternehmer
Baustellenverordnung (BaustellV)
- § 3 BaustellV (Koordinierung): Dieser Paragraph definiert unter anderem die Aufgaben des SiGeKo detailliert für die Planungs- und die Ausführungsphase.
- § 2 BaustellV (Planung der Ausführung): Beinhaltet die Aufgaben zur Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzgrundsätze und zur Erstellung der Vorankündigung (falls die Kriterien erfüllt sind).
- § 4 BaustellV (Beauftragung): Erlegt dem Bauherrn die Verantwortung für die Maßnahmen nach § 2 und § 3 auf, wobei er die Aufgaben an einen geeigneten Dritten übertragen kann.
Optimierte Bauabläufe: Klare Absprachen zwischen den Gewerken verhindern Störungen und Verzögerungen, sparen Zeit und Kosten.
Fundierte Expertise: Wir erstellen den SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten sachkundig und termingerecht.
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Wir bieten Ihnen eine zuverlässige und rechtssichere Betreuung nach allen gesetzlichen Vorgaben
