
Brandschutzbeauftragter
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen
- Erstellen der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen der Brandschutzordnung
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Ausbildung Brandschutzhelfer in Theorie u. Praxis
- Unterweisungen ihrer Mitarbeiter
- Ausführen der Brandschutzübungen
- Erstellen der Flucht- und Rettungspläne
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte ist die „zentrale Ansprechperson“ im Unternehmen für alle Fragen rund um den Brandschutz. Seine Hauptaufgaben in einer kurzen Zusammenfassung sind:
Vorbeugender Brandschutz: Er unterstützt und berät den Arbeitgeber bei der Planung, Organisation und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
Dokumentation: Erstellt und aktualisiert die Brandschutzordnung sowie Flucht – und Rettungspläne
Kontrolle: Führt regelmäßige Brandschutzbegehungen durch, um Mängel und Gefahrenquellen zu identifizieren und deren Beseitigung zu überwachen
Unterweisungen / Übungen: Plant und organisiert Brandschutzunterweisungen für die Mitarbeiter und führt praktische Evakuierungsübungen durch
Schulungen: Führt Schulungen zum Brandschutzhelfer aus gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie der DGUV Information 205-023
Gefahrenbeurteilung: Wirkt mit bei der Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen
Einrichtungen: Kontrolliert die Aktualität und Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen), die Nutzung der Flucht – und Rettungswege. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Kontrolle der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie die Kontrolle der Brand – und Rauchschutztüren
Kurz gesagt: Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben zum Brandschutz eingehalten werden, um Brände zu vermeiden bzw. im Ernstfall Schäden zu begrenzen
Gefährdungsbeurteilung
Wir führen Sie durch den gesamten Prozess, um Risiken in Ihrem Betrieb systematisch zu minimieren:
Gefahren erkennen: Systematische Identifizierung potenzieller Gefahrenquellen an allen Arbeitsplätzen und in den Betriebsabläufen.
Gefahren beurteilen: Bewertung des Risikos (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß) gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Maßnahmen aufzeigen: Entwicklung konkreter, praktikabler Schutzmaßnahmen, die nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technisch, Organisatorisch, Persönlich) priorisiert werden.
Minimierung der Risiken: Implementierung der Schutzmaßnahmen und kontinuierliche Überwachung ihrer Wirksamkeit.
Brandschutzordnung
Sorgen Sie für Klarheit und schnelle Orientierung im Brandfall! Wir erstellen die vollständige Brandschutzordnung für Ihr Gebäude, exakt nach den Vorgaben der DIN 14096 (Teil A, B und C).
Unser Service – Ihr Vorteil
- Wir übernehmen die objektspezifische Erstellung Ihrer Brandschutzordnung. Das heißt:
- Individuelle Anpassung an Ihre Gebäudegegebenheiten und Nutzung.
- Rechtssicherheit durch Einhaltung der aktuellen DIN-Normen.
- Klare, verständliche Handlungsanweisungen für alle Zielgruppen.
Brandschutzeinrichtungen
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service für alle präventiven Brandschutzeinrichtungen in Ihrem Gebäude. Von der ersten Planung bis zu wiederkehrenden Kontrollen sorgen wir für maximale Sicherheit und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
Ausbildung der Brandschutzhelfer
Sorgen Sie für höchste Sicherheit in Ihrem Unternehmen! Unsere Unterweisungen und Schulungen bereiten Ihre Mitarbeiter optimal auf die wichtigen Aufgaben als Brandschutzhelfer vor.
Die Ausbildung erfolgt exakt nach den aktuellen rechtlichen Grundlagen und Anforderungen in Theorie und Praxis
- DGUV Information 205-023 (ehemals BGV/GUV-I 5182)
- ASR A2.2 (Technische Regeln für Arbeitsstätten)
Die Teilnehmer erlernen die Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers, um im Brandfall schnell und umsichtig handeln zu können.
Unterweisungen der Versicherten / Mitarbeiter
Ziel der Unterweisung ist die Schaffung von Handlungssicherheit bei Entstehungsbränden.
Die Durchführung der Unterweisungen gliedern sich wie folgt auf:
Grundlagen des Brandschutzes
- Brandursachen und Brandgefahren im Betrieb
- Verbrennungsdreieck (Sauerstoff, Brennstoff, Zündquelle)
Alarmierung und Evakuierung
- Wo sind Meldeeinrichtungen im Betrieb (Brandmelder, Notrufeinrichtungen usw.)
- Aktuelles Absetzen des Notrufes (Wer ?,Wo ?, Was ?, Wie viele Verletzte ?)
- Flucht- und Rettungswege erklären und im Betrieb vorführen
Löschmittel und -geräte
- Standorte der Feuerlöscher und ggfls. der Wandhydranten
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
Spezielle betriebliche Regelungen
- Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen / Geräten
- Rauchverbote und Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz
Flucht u. Rettungspläne
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne nach aktueller DIN ISO 23601, DIN EN 7010, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §4 Abs.4, ASR A1.3 und ASR A2.3
Dazu gehören selbstverständlich Kontakt und Absprachen mit Aufsichtsbehörden, Unfallversicherungsträgern (BG’en) und dem jeweiligen Sachversicherer.
Feuerwehrpläne müssen nach DIN 14095 (Übersichtsplan, Geschossplan, Objektplan) inklusive der entsprechenden Symbole nach DIN 14034-6 erstellt werden.
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